Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»

Um was geht’s?

Der Bund soll sicherstellen, dass die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz vor dem Jahr 2050 zehn Millionen Menschen nicht überschreitet. Dazu zählen alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in der Schweiz sowie Personen, die sich seit über zwölf Monaten im Land aufhalten. Sobald die Bevölkerungszahl 9,5 Millionen übersteigt, müsste der Bund Massnahmen ergreifen – insbesondere im Asylbereich und beim Familiennachzug. Ab diesem Zeitpunkt würden vorläufig Aufgenommene keine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, kein Schweizer Bürgerrecht und kein anderweitiges Bleiberecht mehr erhalten. Vorbehalten bleiben zwingende Bestimmungen des Völkerrechts. Überschreitet die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz die Grenze von zehn Millionen, müssten der Bundesrat und die Bundesversammlung alle ihnen zur Verfügung stehenden Massnahmen ergreifen, um den Grenzwert einzuhalten. Dazu könnte auch die Kündigung internationaler Übereinkommen gehören, die das Bevölkerungswachstum antreiben. Dies beträfe beispielsweise den UNO-Migrationspakt oder das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU. Eine Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens wäre dabei die Ultima Ratio, falls Nachverhandlungen mit der EU scheitern sollten.

Kommentar Politbeobachter:

Die Initiative thematisiert die Bevölkerungszunahme in der Schweiz seit der Einführung der Personenfreizügigkeit und die damit verbundenen Probleme für die Schweiz, etwa Wohnungsmangel, Stromknappheit, hohe Sozial- und Arbeitslosenkosten oder Kriminalität. Das Bevölkerungswachstum in der Schweiz war seit der vollständigen Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU ab 2007 bis heute gut 18-mal höher als jenes Deutschlands und über doppelt so hoch wie in Österreich und Frankreich.
Oft streichen Ökonomen und Wirtschaftsvertreter die Wichtigkeit der Personenfreizügigkeit für die Schweiz heraus und loben das vergleichsweise gute BIP-Wachstum der Schweiz. Doch wie «gut» hat sich unser Land wirtschaftlich tatsächlich entwickelt? Wenn man das BIP pro Kopf betrachtet, welches sich zur Messung des Wohlstands deutlich besser eignet, sind wir zum Beispiel schlechter unterwegs als unser Nachbar Deutschland. Und wenn die Grenzgänger herausgerechnet werden, die zwar zum BIP beitragen, aber nicht zu den Köpfen, ist die Performance der Schweiz schwach. Das Wachstum seit 2007 liegt ohne den Grenzgänger Effekt bei 0,39 % pro Jahr und damit sogar noch hinter dem Durchschnitt des kriselnden Euroraums. So unglaublich gut für die Schweiz, wie oft angenommen, ist die Personenfreizügigkeit wohl doch nicht. Ein Wegfall wäre vermutlich verkraftbar.
Die Bilateralen I müssten gemäss Initiativtext im Worst Case – wenn es Beat Jans nicht gelingt, die Zuwanderung zu steuern – nachverhandelt und/oder gekündigt werden. Doch wie schlimm wäre das? Schwer zu sagen: Den Marktzugang zur EU, um unsere Produkte zu verkaufen, würden wir dadurch aber nicht verlieren. Das wird oft behauptet, ist jedoch falsch. Der Marktzugang zur EU wird durch das Freihandelsabkommen von 1972 sowie durch die internationalen WTO-Regeln gewährleistet. Die Bilateralen I sind gesamtwirtschaftlich nur von begrenztem Wert. Das zeigen auch die vom Bund und von Economiesuisse in Auftrag gegebenen Studien von Ecoplan und BAK eindrücklich. Wie gut der Marktzugang bei einer Einschränkung der Personenfreizügigkeit und einem möglichen Wegfall der Bilateralen I weiterhin funktionieren könnte, zeigen auch die boomenden Exporte von China, Korea, Japan usw. in die EU – Länder, die alle keine vergleichbaren bilateralen Verträge mit der EU haben.
Wer genug hat von überteuerten Wohnungen, von übervollen Zügen oder von ständigem Stau, kann vermutlich trotz der Untergangsprophezeiungen von SP bis FDP gelassen Ja zur Initiative stimmen. Das zu erwartende Grollen und Schmollen der EU bei einer Annahme dürfte sich kaum in einem wirtschaftlichen Abschwung bemerkbar machen. Wenn am Ende Kontingente für Arbeitskräfte aus dem Ausland pro Branche vergeben werden müssten, wäre das zwar unschön, aber wohl das kleinere Übel im Vergleich zu den stetig wachsenden «Füllkosten» aufgrund der steigenden Bevölkerungsdichte in der Schweiz.

Was sind die Hauptargumente der Befürworter?

1. Bevölkerungswachstum begrenzen Die Schweiz wächst zu schnell; eine Obergrenze soll unkontrolliertes Wachstum verhindern.
2. Umwelt und Natur schützen Weniger Wachstum bedeutet weniger Zersiedelung und geringeren Ressourcenverbrauch.
3. Infrastruktur entlasten Verkehr, Schulen und Spitäler sollen nicht weiter überlastet werden.
4. Wohnungsmarkt entspannen Weniger Zuwanderung soll steigende Mieten und Wohnungsnot bremsen.
5. Lebensqualität sichern Weniger Dichtestress, mehr Platz und höhere Lebensqualität.

 

Was sind die Hauptargumente gegen die Initiative?

  1. Verschärft den Fachkräftemangel
     Die Schweiz ist auf Zuwanderung angewiesen (z. B. Pflege, Bau, IT).
     Eine Obergrenze führt zu Personalmangel, längeren Wartezeiten und schlechterer Versorgung.
  2. Schadet Wirtschaft und Wohlstand
     Unternehmen finden weniger Mitarbeitende, Wachstum wird gebremst.
     Folgen: höhere Preise, weniger Angebot, schwächere Kaufkraft.
  3. Gefährdet die Beziehungen zur EU
     Die Initiative setzt die bilateralen Verträge (inkl. Personenfreizügigkeit) aufs Spiel.
     Risiko für Handel, Jobs und Forschung in der Schweiz.
  4. Mehr Bürokratie und „Planwirtschaft“
     Starre Kontingente bedeuten staatliche Zuteilung von Arbeitskräften.
     Mehr Verwaltung, Streit zwischen Branchen und Nachteile für KMU.
  5. Gefährdet Sicherheit und Stabilität
     Wegfall von Schengen/Dublin schwächt Polizei und Asylsystem.
     Risiko von mehr Kriminalität und Chaos im Asylbereich.

 

 

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