Die E-ID Abstimmungsbeschwerden
Mehrere Parteien und Vereine haben Abstimmungsbeschwerde eingereicht, nachdem bekannt wurde, dass die Swisscom als staatsnaher Betrieb eine «Ja-Kampagne» für die E-ID mit rund 32’000 Franken unterstützte. Das Bundesgericht weigerte sich, auf die Beschwerde einzutreten. Sämtliche fünf Akteure, die Beschwerde einreichten, hätten dies zu einem Zeitpunkt tun müssen, als sie noch gar nichts davon wussten – spätestens drei Tage nach der Publikation der Spende auf einem unbekannten Link.
Seit der Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte im Oktober 2022 gilt eine Offenlegungspflicht für die Finanzierung politischer Kampagnen. Bei den eidgenössischen Wahlen 2023 wurden die neuen Paragraphen erstmals angewendet. Seit dann wird auf einer wenig bekannten Subseite der EFK (Eidgenössische Finanzkontrolle) publiziert, welche Komitees wie viel Geld für Kampagnen verwenden. Den nahezu unbekannten Link dazu finden Sie übrigens hier. Letzten Dienstag befasste sich nun das Bundesgericht in Lausanne mit den Beschwerden. Die Spannung vor der Verhandlung war gross. Die Tatsache, dass das Gericht eine öffentliche Verhandlung angeordnet hatte, deutete darauf hin, dass man sich im Richtergremium nicht einig war – und dem war auch so.
Zwei Richter votierten dafür, auf die Beschwerden einzutreten. Sie sahen im Sponsoring der Swisscom einen Verstoss gegen die in der Bundesverfassung garantierten politischen Rechte. Es handle sich um eine rechtswidrige Intervention eines staatlichen Akteurs in eine laufende Abstimmung. Sie vertraten jedoch auch die Auffassung, der Verstoss sei nicht so gravierend, dass er das Abstimmungsergebnis entscheidend beeinflusst habe. Daher sei eine Wiederholung der Abstimmung nicht verhältnismässig.
Drei Bundesrichter argumentierten hingegen, auf die Beschwerden sei aus formellen Gründen gar nicht erst einzutreten. Der Wortlaut des Gesetzes besagt, dass eine Abstimmungsbeschwerde innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden eines Missstands eingereicht werden muss – und dies sei nicht erfolgt. Die EFK publizierte die Spende der Swisscom bereits im August auf ihrer Website. Die E-ID-Gegner reichten ihre Beschwerden jedoch erst ein, als die Presse kurz vor der Abstimmung Ende September das politische Engagement der Swisscom bekannt machte. Die Mehrheit des Richtergremiums ist der Auffassung, dass die Publikation der EFK im August das massgebende Datum für das Bekanntwerden des Sponsorings war. Die sehr kurze dreitägige Frist war also bereits verstrichen, als die Spende öffentlich wahrgenommen wurde.
Für die Zukunft hat das Bundesgericht nun klargestellt, dass interessierte Bürgerinnen und Bürger die EFK-Plattform fast jeden Tag konsultieren müssen, um spätestens drei Tage nach einem neuen upload der EFK eine Abstimmungsbeschwerde einreichen zu können. Ganz offensichtlich ist die Mehrheit der Bundesrichterinnen und Bundesrichter recht weit entfernt vom Alltag der durchschnittlichen Stimmbürgerschaft, die dafür kaum die nötige Zeit für sowas finden dürfte.
Kritik am Urteil gibt es nicht «nur» vom Politbeobachter und von denjenigen, die die Abstimmungsbeschwerde eingereicht hatten, sondern auch von deutlich prominenterer Stelle: Andreas Glaser, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich, äusserte sich einen Tag nach dem Urteil kritisch dazu. Seiner Ansicht nach müsste man beim Beginn des Fristenlaufs flexibler sein. Er ist der Auffassung, die Frist für die beschwerdeführenden Personen erst ab dem Zeitpunkt zu laufen beginnen sollte, in dem sie nach Treu und Glauben Kenntnis von einer Spende hatte. Der «gesunde Menschenverstand», der sich juristisch auch mit einer teleologischen oder historischen Auslegung des für das Urteil relevanten Gesetzesartikels rechtfertigen lässt, ist bedauerlicherweise nicht bis nach Lausanne vorgedrungen. Schade.
Quellen:
https://www.tagesanzeiger.ch/e-id-beschwerde-vom-bundesgericht-abgewiesen-149438359374
https://www.20min.ch/story/e-id-urteil-staatsrechtler-kritisiert-kontrollpflicht-103550206
https://politikfinanzierung.efk.admin.ch/app/de/campaign-financings
Bildquelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesgerichtsgeb%C3%A4ude