Nationalrat lehnt Neutralitätsinitiative ab
Während im Nahen Osten iranische Raketen in den Golfstaaten einschlagen, hat der Nationalrat die Neutralitätsinitiative sowie den vom Ständerat geforderten Gegenvorschlag abgelehnt. Die grosse Kammer verpasste es trotz der aktuellen geopolitischen Entwicklungen zu erkennen, dass enge militärische Kooperationen mit kriegführenden Staaten auch Risiken für die eigene Bevölkerung bergen können. Die Neutralitätsinitiative stellt ein geeignetes Mittel dar, um die Sicherheit der Schweiz zu stärken – erkannt haben dies bislang allerdings nur die Vertreter der SVP.
Die Ablehnung nach einer langen und intensiven Debatte kam wenig überraschend. Bereits Mitte Februar hatte die vorberatende Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-N) klar empfohlen, sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag abzulehnen. In der Regel folgt der Rat den Empfehlungen seiner Kommissionen. Während der Gegenvorschlag mit 77 Ja-Stimmen immerhin noch ein gutes Dutzend Unterstützer ausserhalb der SVP-Fraktion fand, stimmten der Neutralitätsinitiative ausschliesslich Vertreter der Volkspartei zu. Nun muss sich der Ständerat erneut mit der Frage befassen, ob er an seinem Gegenvorschlag festhalten will. Da dieser weder ein Verbot eines Beitritts zu Militär- oder Verteidigungsbündnissen vorsieht noch nichtmilitärische Sanktionen ausschliesst, ist er aber eher symbolischer Natur.
Die Ziele der Neutralitätsinitiative
- Immerwährende, bewaffnete und umfassende Neutralität der Schweiz
- Kein Beitritt zu Militär- oder Verteidigungsbündnissen
- Keine Beteiligung an nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen (Ausnahme: UNO-Sanktionen)
- Nutzung der Neutralität für Vermittlung und Friedensförderung
Der Schutz des Völkerrechts wurde in der Debatte häufig als Argument gegen die Initiative ins Feld geführt. Kritiker warnten, dass die Schweiz bei einer Annahme der Initiative nur noch Sanktionen unterstützen könnte, die von der UNO beschlossen wurden. Damit würde eine aktive Politik zur Verteidigung von Völkerrecht und Gerechtigkeit erschwert. Zwar liegt es grundsätzlich im Interesse eines Kleinstaates wie der Schweiz, dass das Völkerrecht respektiert wird – darüber besteht weitgehend Einigkeit. Dem Argument fehlt aber der Abgleich mit der politischen Realität. Venezuelas Präsident wird vor den Augen der Weltöffentlichkeit entführt und des Amtes enthoben, Israel bombardiert nach Belieben andere Länder im Nahen Osten und Russland hat vor vier Jahren die Ukraine angegriffen. Immer wieder bleiben offensichtliche Verstösse gegen das Völkerrecht ohne entscheidende Konsequenzen: Es existiert zwar auf dem Papier, wird in der Praxis aber von den mächtigen geopolitischen Akteuren aber oft gebrochen. Eine symbolische Stärkung des Völkerrechts durch eine Schweizer Sanktionierung der «Bösen», hat keine praxisrelevante Stärkung des Völkerrechts zur Folge. Weil in der internationalen Politik das «Gesetz der Stärkeren» gilt, bringt konsequente Neutralität und nicht die Stärkung des faktisch irrelevanten Völkerrechts einen Sicherheitsgewinn für die Schweiz.
«Die dauernde Neutralität wurde 1815 am Wiener Kongress international anerkannt. Das Neutralitätsrecht verpflichtet zur Unparteilichkeit im Krieg; die immerwährende, bewaffnete Neutralität ist ein Grundpfeiler der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik. Sie bedeutet, dass sich die Schweiz militärisch nicht an Konflikten zwischen anderen Staaten beteiligt.» Viel hinzuzufügen gibt es diesem Votum von SVP-Nationalrat Rémy Wyssmann nicht, eine Frage bleibt jedoch offen: Weshalb unterstützt ausgerechnet die SVP, die sich besonders vehement für eine klare Definition der Neutralität einsetzt, weiterhin Rüstungsexporte in Länder, die in Konflikte verwickelt sind? Wäre es für einen neutralen Staat nicht konsequenter, gar keine Waffen ins Ausland zu liefern – oder zumindest nicht an Staaten, die sich in bewaffneten Auseinandersetzungen befinden? Dieser Widerspruch wurde von den Gegnern der Initiative in der parlamentarischen Debatte genüsslich aufgegriffen. Die SVP sah sich dabei dem Vorwurf ausgesetzt, es gehe ihr letztlich nur um die «Neutralität des Geldsacks» – also darum, wirtschaftliche Geschäfte mit allen Seiten zu ermöglichen.
Quellen:
https://www.parlament.ch/de/services/news/Seiten/2026/20260305124259144194158159026_bsd107.aspx