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Liebe Bürgerinnen und Bürger
Herzlichen Dank, dass Sie unsere Vernehmlassungsantwort mitunterzeichnet haben, die ein Ständemehr für die EU-Verträge fordert. Bald 8.000 Menschen unterstützen dieses Anliegen – das ist toll!
Unterdessen hat sich herausgestellt, dass der Rechtsübernameprozess bei den EU-Verträgen für die Schweiz noch viel schlechter ist, als ursprünglich angenommen. Damit die Schweizer Bevölkerung über ein neues EU-Gesetz abstimmen kann, ist Sie auf den Goodwill des sogenannten Gemischten Ausschusses (GA) in Brüssel angewiesen. Wenn die Beamten und Diplomaten im GA kein Veto einlegen, tritt ein europäisches Gesetz in der Schweiz automatisch in Kraft. Nur wenn der GA einen Konflikt mit der Schweizerischen Verfassung erkennt, kann in der Schweiz ein Referendum ergriffen werden. Wenn ein solches erfolgreich wäre, müsste sich die Schweiz aber den Strafmassnahmen der EU unterwerfen. Wollen wir tatsächlich so viel Selbstbestimmung abgeben? Wenn die Schweiz weiterhin souverän über die eigene Rechtsordnung bestimmen will, gibt es nur eine Variante: Die neuen EU-Verträge müssen dem obligatorischen Referendum unterstellt und abgelehnt werden. |