Kanton Zürich

Die Piratenpartei Zürich hat eine kantonale Initiative für ein Recht auf digitale Unversehrtheit lanciert. In Artikel 10 der Bundesverfassung ist die körperliche und geistige Unversehrtheit verbrieft. Jedoch wird unsere Welt immer digitaler. Wir hinterlassen täglich dutzende von Datenspuren. Ob wir nun Geld abheben, telefonieren oder ein Zugticket lösen. Diesem Umstand soll mit der Initiative Rechnung getragen werden. Die Forderung der Piraten zielt darauf ab, dass auch unser digitales Abbild geschützt werden soll. Die Initiative wurde in einer allgemeinen Anregung formuliert. Bei einer Annahme muss die Initiative noch in einem Gesetzestext konkretisiert werden.

Die Forderungen der Initiative:

- Ein Recht auf Vergessenwerden
- Ein Recht auf ein Offline-Leben
- Ein Recht auf Informationssicherheit
- Ein Recht darauf, nicht von einer Maschine beurteilt zu werden
- Ein Recht darauf, nicht überwacht, vermessen und analysiert zu werden
- Ein Recht auf Schutz vor Verwendung von Daten ohne Zustimmung, welche das digitale Leben betreffen

Die Begründung für das Begehren der Piratenpartei:

Unser Grundrechtskatalog stammt aus einer Zeit, in welcher die Informationstechnologie hauptsächlich aus Stift, Papier und Druckerpresse bestand. Weil wir im Informationszeitalter leben, ist es notwendig, das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit um ein Recht auf digitale Unversehrtheit zu ergänzen.

Unterschriftbogen herunterladen

Den Unterschriftbogen bis 8. August 2024 einsenden!

Weitere Informationen:
https://digitale-integritaet.ch/

Kommentar des Politbeobachter:

Die Forderungen der Piraten Partei für den Schutz der digitalen Integrität ist ein wichtiger Schritt, um die Grundrechte im angebrochenen digitalen Zeitalter zu schützen. Gerade Zürich bietet sich an, um hier eine Vorreiterrolle zu spielen. Die Zwingli-Stadt ist ein wichtiger Standort von «Datensammlerin» Google. Aber auch weiteren Technologiefirmen haben hier ihren Sitz. Die Diskussion über die Verwendung von personenbezogenen Daten muss geführt werden. Denn technisch ist vieles möglich. Wir als Gesellschaft müssen definieren, was gewollt ist und was nicht. Insbesondere welche Möglichkeiten jedermann haben soll, um das Sammeln von Daten abzulehnen, ohne dass uns eine Dienstleistung verwehrt wird.

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