Die Piratenpartei Zürich hat eine kantonale Initiative für ein Recht auf digitale Unversehrtheit lanciert. In Artikel 10 der Bundesverfassung ist die körperliche und geistige Unversehrtheit verbrieft. Jedoch wird unsere Welt immer digitaler. Wir hinterlassen täglich dutzende von Datenspuren. Ob wir nun Geld abheben, telefonieren oder ein Zugticket lösen. Diesem Umstand soll mit der Initiative Rechnung getragen werden. Die Forderung der Piraten zielt darauf ab, dass auch unser digitales Abbild geschützt werden soll. Die Initiative wurde in einer allgemeinen Anregung formuliert. Bei einer Annahme muss die Initiative noch in einem Gesetzestext konkretisiert werden.
Die Forderungen der Initiative:
- Ein Recht auf Vergessenwerden - Ein Recht auf ein Offline-Leben - Ein Recht auf Informationssicherheit - Ein Recht darauf, nicht von einer Maschine beurteilt zu werden - Ein Recht darauf, nicht überwacht, vermessen und analysiert zu werden - Ein Recht auf Schutz vor Verwendung von Daten ohne Zustimmung, welche das digitale Leben betreffen
Die Begründung für das Begehren der Piratenpartei:
Unser Grundrechtskatalog stammt aus einer Zeit, in welcher die Informationstechnologie hauptsächlich aus Stift, Papier und Druckerpresse bestand. Weil wir im Informationszeitalter leben, ist es notwendig, das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit um ein Recht auf digitale Unversehrtheit zu ergänzen. |