WHO beschliesst Digitales Gesundheitszertifikat
Die WHO-Gesundheitsversammlung hat an ihrem letzten Tagungstag die geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) verabschiedet. Bereits im Vorfeld wurde bekannt, dass der Pandemiepakt gescheitert bzw. noch nicht abstimmungsreif ist. Während der Tagung in Genf, an denen alle Mitgliedsstaaten der WHO teilnahmen, wurde jedoch über die Anpassungen die IGV weiterverhandelt. Die Gesundheitsvorschriften ist ein bestehendes völkerrechtliches bindendes Abkommen, welches seit 1969 in Kraft ist und das letzte Mal im Jahre 2005 angepasst wurden. Das Spezielle ist, dass Änderungen automatisch in Kraft treten, sofern ein Staat nicht Widerspruch einlegt. Tut er dies innerhalb von zehn Monaten, haben die entsprechenden Änderungen, keine bindende Wirkung für ihn.
Die Änderungen betreffen folgende Themen:
– Erweiterung der Definition einer Pandemie
– Einführung eines pandemischen Notstand
– Finanzielle Beteiligung an Pandemiemassnahmen in Entwicklungsländern
– Einführung eines Digitalen Gesundheitszertifikat
– Pflicht zur Umsetzung der Regeln in nationales Gesetz
– Bildung eines Ausschusses der Vertragsstaaten zur Umsetzung der Regelungen
Insgesamt sind die Formulierungen sehr vage. Was sie im Einzelfall genau bedeuten und welche Auswirkungen sie auf die Schweiz haben, ist nicht klar. Wir möchten hier nun auf die Einführung eines digitalen Gesundheitszertifikat genauer eingehen und verweisen für eine weiterführende Analyse der geänderten IGV auf das Aktionsbündnis Freie Schweiz.
Mit Artikel 35 soll ein Digitales Gesundheitszertifikat eingeführt werden bzw. den bestehenden Internationalen Impfausweis (gelbe Impfbüchlein) soll mit einer Digitalversion ergänzt werden. Mit dem «Global Digital Health Certification Network » hat die WHO bereits Vorarbeit geleistet. Auch wurde das Covid-Zertifikatsystem der EU übernommen. Auf Grund der Corona Pandemie kann davon ausgegangen werden, dass damit mehr als nur eine Digitalisierung des Impfnachweises geplant sind. Das Gelbe Impfbüchlein, welche viele von Reisen in eher exotische Destinationen kennen, wird in erster Linie für den Nachweis einer Gelbfieberimpfung verwendet. Dies wurde aber während den Verhandlungen nie erwähnt. Es wurde immer in Bezug auf die Covid-19 Pandemie argumentiert.
Der Artikel 35, fett geschrieben sind Änderungen
Bemerkenswert ist auch, dass die WHO bei der Änderung der IGV gegen ihre eigenen Regeln verstossen hat. Die nun verabschiedete finale Version umfasst über 60 Seiten, war erst wenige Stunden vor der Abstimmung bekannt und enthielt wesentliche Änderungen gegenüber der Vorversion. Änderungen der IGV über welche abgestimmt wird, müssen 4 Monate vorher bekannt sein. Darauf hat auch der Anwalt und Notar Remy Wyssmann mittels Motion hingewiesen. Der Bundesrat drückte jedoch zugunsten der WHO beide Augen zu und sah auch bei der Fristverletzung kein Problem.
Die geänderten IGV in voller Länge:
https://apps.who.int/gb/ebwha/pdf_files/WHA77/A77_ACONF14-en.pdf
Global Digital Health Certification Network
https://www.who.int/initiatives/global-digital-health-certification-network
Übernahme des Covid-Zertifikat durch die WHO
https://www.who.int/news/item/05-06-2023-the-european-commission-and-who-launch-landmark-digital-health-initiative-to-strengthen-global-health-security