Mit der Prämien-Entlastungs-Initiative sollen die Krankenkassenprämien maximal 10 Prozent des verfügbaren Einkommens ausmachen. Der Bund soll künftig zwei Drittel, die Kantone einen Drittel der Prämienverbilligung finanzieren. Das soll die Kantone bei der Ausrichtung der Prämienverbilligungen entlasten. So soll den Versicherten die Prämienverbilligung garantiert und verhindert werden, dass die Verbilligung unvermittelt gestrichen wird, wenn ein Kantonshaushalt im Minus ist oder Abbaurunden geplant werden.
Kommentar Politbeobachter:
Bereits heute werden jährlich über 5,5 Milliarden Franken für Prämienverbilligungen ausgegeben. Mir der Prämienentlastungsinitiative kämen weitere rund 4,5 Milliarden dazu. Die Initiative löst keine Probleme im Gesundheitswesen. Jede Motivation für kostenbewusstes Verhalten entfällt und die Initiative führt somit zu höheren Kosten für die Steuerzahler. Bei gleichbleibenden Gewinnen der Pharmaindustrie und anderen Akteuren im Gesundheitswesen will die Initiative die anfallenden Gesundheitskosten auf den Kantons- und Bundeshaushalt überwälzen. Besonders belastet wird dabei der Mittelstand. Über die Finanzierung äussert sich das Initiativkomitee nicht.
Aktuell liegt die Koordination zu Gesundheitskosten bei den Kantone, welche den Bedarf vor Ort am besten kennen und sich entsprechend organisieren. Die Initiative nimmt den Kantonen diese Kompetenz und führt faktisch zu einer Quersubventionierung von weniger kostenbewussten Kantonen durch bereits kostenbewusstere Kantone und zu einer Verlagerung der Finanzierung der Prämienverbilligungen von den Kantonen auf den Bund.
Die Initiative generiert Mehrkosten in Milliardenhöhe und es fehlt ihr ein Anreiz zur Dämpfung der Gesundheitskosten. Aus diesem Grund hat das Parlament einen indirekten Gegenvorschlag erarbeitet. Mit diesem Gegenvorschlag werden die Kantone verpflichtet, einen Mindestbeitrag zur Finanzierung der Prämienverbilligung zu leisten. Die Kantone müssen zudem festsetzen, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen der Versicherten mit Wohnort im Kanton höchstens ausmachen darf. Es wird mit einer zusätzlichen Entlastung der Versicherten von rund 360 Millionen Franken gerechnet.
Damit hat das Parlament das wesentliche Anliegen der Initiative aufgenommen und umgesetzt. Aber auch der indirekte Gegenvorschlag, der bei einem Nein zur Initiative in Kraft tritt, hat erhebliche Auswirkungen auf die Kantonsfinanzen und dämpft die Kostenexplosion im Gesundheitswesen nur ungenügend. Dies vor allem, weil konkrete Massnahmen zur tatsächlichen Senkung der Kosten nicht vorgesehen sind.
Auch spannend wären folgende Fragen, die eigentlich im Kontext des Abstimmungskampfs diskutiert werden müssten:
- Wie wird die Prämienentlastungsinitiative finanziert? Wer zahlt letztendlich dafür?
- Warum unterbreitet das Parlament einen Gegenvorschlag, der nur symptomatisch wirkt, anstatt die tatsächlichen (zum Teil überhöhten) Kosten in Frage zu stellen
- Wie rechtfertigt das Parlament den Bezugszwang von Medikamenten, Behandlungen und Hilfsmitteln zu einem in der Schweiz deutlich überhöhten Preis?