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Um was geht’s bei der Initiative „Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit?“

Wer hat die Initiative zur Abstimmung gebracht?

Die Initiative verlangt, dass “Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit” der Zustimmung der betroffenen Person bedürfen. Eine Verweigerung dieser Zustimmung dürfe weder bestraft werden, noch dürften daraus soziale oder berufliche Nachteile erwachsen. Die Initiative wurde von der «Freiheitlichen Bewegung Schweiz» (FBS) eingereicht, welche von Richard Koller koordiniert wird. Er hat bereits zahlreiche Volksinitiativen lanciert und ist nun erstmals mit einer Vorlage im Abstimmungskampf. Massgeblich und vermutlich entscheidend für das Zustandekommen der Initiative war die breit abgestützte «Bürgerrechtsbewegung» die sich ab 2020 im Kontext des Widerstands gegen die Corona-Massnahmen formiert hatte.

Kommentar Politbeobachter:

Die Initiative bietet eine gute Gelegenheit, die Bedeutung von psychischer und physischer Unversehrtheit vor dem Hintergrund eilig anberaumter Impfmassnahmen und von den Grundsätzen der Wissenschaft abweichenden Zulassungsbedingungen für neuartige Substanzen gesellschaftlich zu reflektieren. Der Nachweis einer Corona-Impfung war während der Covid-Zertifikatspflicht gleichbedeutend mit einem Zutrittsticket zu weiten Teilen des öffentlichen Lebens. Nicht geimpfte Bürgerinnen und Bürger wurden sozial ausgegrenzt, isoliert und medial geächtet. Arbeitsrechtlicher Druck zu einer Impfung war – insbesondere im Gesundheitswesen – an der Tagesordnung und einige Unternehmen setzten Kündigungsandrohungen im Falle der Verweigerung einer Impfung auch um. Die Fluggesellschaft «Swiss» kündigte rund 150 Arbeitsverhältnisse mit nicht geimpften Mitarbeitenden – die zwischenzeitlich eingeleiteten gerichtlichen Verfahren dazu sind noch hängig.

In der Schweiz gab es keine direkte Impfpflicht. Trotzdem mussten viele Bürgerinnen und Bürger eine «indirekten Impfpflicht» erfüllen. Deren Anordnung erfolgte durch weisungsbefugte Personen oder Institutionen (Arbeitgeber, Universität, Spital etc.). Wer nicht «freiwillig» mitmachte, riskierte seine Existenz, seinen Ruf, soziale Kontakte und wurde ausgegrenzt.

Zwischenzeitlich wurde gegen Swissmedic eine Strafanzeige eingereicht. Swissmedic habe gemäss dem Zürcher Anwalt Philipp Kruse mit den Corona-Impfstoffen neuartige Wirkstoffe zugelassen, obwohl die gesetzlichen Mindestbedingungen dafür nicht gewährleistet waren. Zudem habe Swissmedic die Öffentlichkeit nicht/ bzw. unzureichend über die Risiken der Substanzen informiert.

Die Vergangenheit zeigt deutlich, dass Handlungsbedarf besteht, um künftig mögliche existenzbedrohliche, wirtschaftliche Konsequenzen im Falle der Ablehnung bspw. einer Impfung abzuwenden. Das Kernanliegen der Initiative – also das Einverständnis der betroffenen Person mit Eingriffen in ihre psychische und physische Integrität – ist noch nicht ausreichend in der Verfassung geregelt und muss dort besser verankert werden. In Österreich wurde kurzzeitig eine allgemeine Impfpflicht verhängt. Allen, die sich widersetzten, wurde mit Strafzahlungen gedroht. Das Bedürfnis, eine potenziell drohende «Impfpflicht» verfassungsrechtlich zu verbieten, ist nachvollziehbar, naheliegend und sinnvoll. Was heute undenkbar erscheinen mag, ist manchmal schneller Realität als wir uns vorstellen können.

Auch spannend wären folgende Fragen, die eigentlich im Kontext des Abstimmungskampfs diskutiert werden müssten:
  • Welchen Einfluss auf die Ausbreitung der Corona-Pandemie hatte der massive Druck zur Impfung in den Jahren 2021 und 2022? Was hat die «indirekte Impfpflicht» gebracht?
  • Stehen dem individuellen Freiheitsverzicht bei Druck zur Impfung auch gesellschaftliche Vorteile durch die Impfung gegenüber? In welchem Verhältnis stehen Nutzen und Schaden der Covid-Impfkampagne?
  • Wie hoch sind die gesellschaftlichen Spätfolgen der indirekten Impfpflicht bzw. des überzogenen Drucks zur Impfung welcher aufgebaut wurde und wer übernimmt dafür die Verantwortung?
Was sind die Argumente der FBS?
Zusammenfassung:
  • Selbst über den eigenen Körper verfügen zu dürfen, ist das grundlegendste Menschenrecht. Die Initiative schreibt dies explizit in die Verfassung und errichtet so einen unverzichtbaren Schutzwall für psychische und physische Integrität.
  • Freiheit für die Bürgerinnen und Bürger soll in der Bundesverfassung stärker verankert werden. Jeder Mensch soll frei und ohne Angst entscheiden können, ob er sich impfen lassen (oder anderen medizinischen Eingriffen unterziehen) will. Freie Entscheidungen sollen keine negativen Konsequenzen nach sich ziehen dürfen.
  • Chips und Implantate, welche operativ in den Körper integriert werden können, sind eine mittel- und langfristig reale Gefahr für die Menschheit. Zeiterfassung und Zutritt zum Arbeitsplatz könnten künftig einen Chip voraussetzen und diejenigen, welche nicht in die Implantierung einwilligen, vom Arbeitsprozess ausgeschlossen werden. Eine Annahme der Initiative stellt sicher, dass auch künftig alle Bürgerinnen und Bürger eine tatsächliche Wahl haben, ohne dadurch benachteiligt zu werden.
Was sind die Argumente der Gegner?
Zusammenfassung:
  • Das Kernanliegen der Initiative, die körperliche Unversehrtheit, ist bereits als Grundrecht in der Verfassung verankert. Schon heute darf niemand ohne Zustimmung geimpft werden.
  • Die Initiative ist zu allgemein formuliert und weckt falsche Erwartungen.
  • Die Initiative schafft Rechtsunsicherheit bei der Polizei und der Justiz, weil Sie weit über das Thema Impfen hinausgeht. Besonders betroffen wären die Strafverfolgung und der Kindes- und Erwachsenenschutz.
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