Volksabstimmung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen)

In der Schweiz erfolgt die Finanzierung der von der obligatorischen Krankenversicherung abgedeckten Leistungen nicht einheitlich. Bei ambulanten Behandlungen( wie beispielsweise in Arztpraxen, bei Therapeuten oder im Krankenhaus ohne Übernachtung) übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Bei stationären Behandlungen im Krankenhaus mit Übernachtung trägt der Kanton mindestens 55 Prozent der Kosten, während bei Pflegeleistungen zu Hause oder im Pflegeheim der Kanton knapp die Hälfte der Kosten übernimmt. Den verbleibenden Anteil zahlt die Krankenkasse. Diese Finanzierungspraxis führt zu falschen Anreizen: Patienten werden oft stationär behandelt, obwohl eine ambulante Behandlung medizinisch sinnvoller und kostengünstiger wäre.

Das Parlament hat beschlossen, das Krankenversicherungsgesetz zu ändern, so dass alle Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung gemeinsam durch Krankenkassen und Kantone nach einem einheitlichen Schlüssel finanziert werden. Die Kantone übernehmen dabei mindestens 26,9 Prozent der Kosten, während die Krankenkassen maximal 73,1 Prozent tragen. Diese harmonisierte Finanzierung zielt darauf ab, Fehlanreize zu reduzieren und ambulante Behandlungen sowie die Zusammenarbeit von ÄrztInnen, Therapeuten, Pflegepersonal und ApothekerInnen zu fördern. Da Kantone und Krankenkassen gemeinsam für alle Leistungen aufkommen, besteht ein grösseres Interesse daran, die jeweils medizinisch sinnvollste und kostengünstigste Behandlung zu unterstützen. Dies soll auch eine Entlastung für die Prämienzahlenden bewirken. Gegen diese Reform wurde das Referendum ergriffen.

Diagramme_Finanzierung_Leistungen_Kuchendiagramm_d

Kommentar Politbeobachter:

Am 22. Dezember 2023 hat das Parlament eine bedeutende Reform des Krankenversicherungsgesetzes beschlossen, ohne dabei gross Aufsehen zu erregen. Die Reform trägt den Titel «Einheitliche Finanzierung der ambulanten und stationären Leistungen – EFAS». Obwohl die Vorlage als technisch und komplex beschrieben wurde, handelt es sich im Wesentlichen um eine einfache Machtverschiebung von den öffentlichen Trägerschaften zu den Krankenkassen. Im April 2024 hat der Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) das Referendum gegen EFAS eingereicht. EFAS verleiht den Krankenkassen noch mehr Macht, da sie zusätzlich zu den Krankenkassenprämien auch Milliarden Franken an Steuergeldern erhalten werden.
EFAS ermöglicht es den kantonalen Behörden, die Verantwortung für Alters- und Pflegeheime sowie die Langzeitpflege abzuwälzen. Dieser Bereich gilt als lukrativ und wird von profitorientierten Unternehmen und multinationalen Konzernen ins Visier genommen.
EFAS unterwirft das Personal in Heimen und der Altenpflege einem gewinnorientierten System, was zu Lasten der Pflegequalität und der Arbeitsbedingungen geht.
Und: Die Bevölkerung wird diesen Ausverkauf durch höhere Krankenkassenprämien finanzieren müssen!

Diesen Beitrag teilen: