Sommersession beendet – 14 Vorlagen verabschiedet

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Wenn beide Räte ein Bundesgesetz, eine Verordnung der Bundesversammlung oder einen dem obligatorischen oder dem fakultativen Referendum unterstehenden Bundesbeschluss durchberaten haben, wird am letzten Sessionstag in jedem Rat eine Schlussabstimmung dazu vorgenommen. Am Freitag, 14. Juni, dem letzten Tag der Sommersession 2024, wurden 14 Vorlagen verabschiedet. Folgendes wurde beschlossen:

  • Anpassung im Krankenversicherungsgesetz, die es erlaubt, Versicherte im Ausland in den Risikoausgleich zwischen den Kassen einzubeziehen. Betroffen sind Grenzgänger.
  • Änderungen im Doppelbesteuerungsabkommen mit Slowenien. Damit werden die Mindeststandards der OECD aus dem BEPS-Projekt (Base Erosion and Profit Shifting) umgesetzt.
  • Schutz von Minderjährigen vor Zwangsheiraten und sogenannten Sommerferien-Heiraten. Neu können Gerichte Ehen bis zum 25. Lebensjahr eines minderjährig verheirateten Ehepartners für ungültig erklären.
  • Änderungen im Ausländergesetz, mit denen ausländische Opfer von häuslicher Gewalt und deren Kinder als Härtefall gelten. Damit verlieren sie die Aufenthaltsbewilligung nicht, wenn sie eine gewalttätige Beziehung aufgeben.
  • Anpassung der Parlamentsverordnung. Direktübertragungen der Debatten der eidgenössischen Räte müssen künftig live untertitelt werden, damit Menschen mit Hörbehinderung sie mitverfolgen können.
  • Änderungen im Jugendstrafrecht. Neu können junge Menschen, die als Minderjährige nach dem 16. Geburtstag einen Mord begangen haben, als Ultima Ratio verwahrt werden.
  • Änderungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz. Das Bonus-Malus-System für Arbeitslosenkassen wird angepasst, und es gibt unter anderem mehr Möglichkeiten für die Teilnahme an Berufspraktika.
  • Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich, das die Besteuerung der Telearbeit von Grenzgängern und Grenzgängerinnen aus dem Nachbarland regelt.
  • Rechtsgrundlagen für die Besteuerung der Einkommen von Grenzgängern, die im Homeoffice arbeiten. Das Gesetz legt lediglich einen Rahmen fest, entscheidend sind Staatsverträge mit den Wohnsitzstaaten der Betroffenen.
  • gesetzliche Grundlagen für die seit dreizehn Jahren bestehende Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft SIFEM des Bundes. Heute ist sie lediglich in einer Verordnung erwähnt.
  • Neue Regelungen für den grenzüberschreitenden Güterverkehr auf der Strasse.
  • Änderung im Erwerbsersatzgesetz. Armeeangehörige sowie Zivilschutz- und Zivildienstleistende können damit ihre Anmeldungen für Erwerbsersatzleistungen ab 2026 digital einreichen.
  • Austausch von Daten zu gesperrten Personen im Bereich Geldspiele zwischen der Schweiz und Liechtenstein.
  • Änderung des Zivilgesetzbuches, das patronalen Wohlfahrtsfonds mehr Freiheit für die Gewährung von Leistungen in der Prävention gibt.

Die detaillierten Schlussabstimmungstexte zu den einzelnen Vorlagen finden Sie hier.

 

Vom Montag bis Donnerstag wurde im Parlament über unzählige Themen eifrig debattiert. Es folgt ein kurzer Überblick über die wichtigen Entscheide der letzten Woche.

Der Ständerat hat ein neues Paket gegen die steigenden Gesundheitskosten beschlossen. Mit verstärkter Koordination, vertraulichen Preismodellen und günstigeren Medikamenten will der Ständerat die stetig steigenden Gesundheitskosten in den Griff kriegen. Er hat ein entsprechendes Reformpaket angepasst. Im Nationalrat stiessen Teile der Vorlage im vergangenen September auf deutlichen Widerstand. Er wird sich nun erneut damit befassen müssen.

Der Nationalrat das neue Foltergütergesetz des Bundes angenommen und den vom Bundesrat im vergangenen September vorgestellten Entwurf mit kleineren Ergänzungen gutgeheissen. Mit dem neuen Gesetz will der Bund die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Gütern regeln, welche ausser für Folter auch zum Vollzug der Todesstrafe verwendet werden können.

Für den Ständerat muss die Schweiz den Schutzstatus S anpassen. So soll nicht mehr davon profitieren können, wer für eine bestimmte Aufenthaltsdauer, beispielsweise für zwei Wochen, das Land verlässt. Auch wer Rückkehrhilfe beansprucht hat oder in einem anderen Land des Dublin-Raums schon einmal von diesem Status profitierte, soll ihn nicht mehr erhalten. Die Motion geht als Nächstes in den Nationalrat.

Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat das Klimaurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in einer Erklärung kritisiert.

Landwirtinnen und Landwirte in der Schweiz sollen auf Äckern keine zusätzlichen Biodiversitätsförderflächen schaffen müssen. Das verlangt das Parlament. Geplant war, dass Betriebe mit mehr als drei Hektaren offener Ackerfläche in der Tal- und Hügelzone mindestens 3.5 Prozent der Ackerfläche in diesen Zonen als Biodiversitätsförderfläche (BFF) ausweisen müssen. Die Massnahme hätte eigentlich schon in Kraft sein müssen, wurde aber bereits zweimal verschoben. Nun soll sie endgültig fallen. Der Ständerat hat eine entsprechende Motion aus dem Nationalrat angenommen. Beschlossen worden waren die 3.5 Prozent BFF im Frühjahr 2022 mit Verordnungen, die das Risiko beim Einsatz von Pestiziden vermindern sollten.

Abgewiesene Asylsuchende aus Eritrea sollen von der Schweiz über einen Drittstaat in die Heimat zurückgeführt werden. Das will nach dem Ständerat auch der Nationalrat.

Der Armee-Assistenzdienst am WEF wurde vom Nationalrat bis 2027 genehmigt. Der Bund soll den Kanton Graubünden bei den Sicherheitsmassnahmen für das World Economic Forum (WEF) auch in den kommenden Jahren unterstützen. Der Nationalrat hat einem entsprechenden Antrag des Bundesrates deutlich zugestimmt. Eine linke Kommissionsmehrheit forderte, dass die WEF-Stiftung ihre Finanzen offenlegt. Sie war der Ansicht, dass sich das WEF stärker an den Sicherheitskosten beteiligen könnte. Verteidigungsministerin Viola Amherd argumentierte, dass die finanzielle Lage der Stiftung nicht relevant sei, da der Bund nicht das WEF, sondern den Kanton Graubünden unterstütze. Den Antrag der Minderheit lehnte der Rat ab.

Schweizer Armee soll Nato-Bündnisfall nicht trainieren. Der Nationalrat will Übungen der Schweizer Armee mit dem westlichen Verteidigungsbündnis Nato strenger regeln. Konkret soll die Schweizer Armee nicht mehr an Nato-Übungen teilnehmen dürfen, bei denen der Bündnisfall simuliert wird. Dies tritt ein, wenn ein Nato-Staat angegriffen wird. Die grosse Kammer hat einer Motion ihrer Sicherheitskommission mit dieser Forderung mit 118 zu 69 Stimmen bei drei Enthaltungen zugestimmt. Es sei weder sinnvoll noch nötig, dass die Schweiz an Nato-Übungen teilnehme, sagte SP-Nationalrat Fabian Molina. Zudem müsste die Schweizer Neutralität geklärt werden. Bundesrätin Viola Amherd argumentierte vergeblich, dass die Schweizer Armee angesichts der verschlechterten Sicherheitslage die Zusammenarbeit stärken müsse. Zudem sollte die Tür für eine engere Zusammenarbeit mit der Nato nicht vorzeitig geschlossen werden. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.

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