Referendum zum Kriegsmaterialgesetz

Sammelfrist:

17.04.2026

Tage
Stunden
Minuten
Sekunden
Bildschirmfoto 2026-01-24 um 10.07.23

Um was geht’s?
Bundesrat und Parlament haben im Jahr 2025 die Bestimmungen des Kriegsmaterialgesetzes so geändert, dass die bisherigen strengen Kriterien für den Export von Schweizer Kriegsmaterial deutlich gelockert werden.

Kernpunkte der Gesetzesänderung im Überblick:

Konkret geht es nun um folgende Anpassungen im Kriegsmaterialgesetz:

  • In 25 Länder mit «einem ähnlichen Exportregime» soll die Ausfuhr grundsätzlich ermöglicht werden – auch im Kriegsfall. Dies betrifft primär NATO-Staaten, aber auch die USA oder Argentinien. Der Bundesrat kann jedoch Exporte stoppen, wenn er einen Bedarf dazu erkennt.
  • Der Bund soll bei der Ausfuhr von Kriegsmaterial neu über eine «Abweichungskompetenz» verfügen. Zur Wahrung der «aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen des Landes» soll er von den Bewilligungskriterien abweichen können. Eine demokratische Kontrolle durch Parlament und Öffentlichkeit ist in solchen Fällen kaum mehr möglich.
  • Die Weitergabe von Schweizer Waffen durch den ursprünglichen Käufer an andere Staaten soll grundsätzlich für alle Staaten erlaubt werden. Hier könnte der Bund jedoch einschreiten, wenn er Bedarf erkennt.
  • Baugruppen von Rüstungsgüter sollen ohne Einschränkung verkauft werden können. Das bedeutet, dass es theoretisch möglich ist vor dem Export ein Waffensystem in einzelne Teile zu zerlegen und damit einschränkende Bestimmungen des Gesetzes zu umgehen.

Ziel der Änderung:
Laut Befürwortern soll die Anpassung der Gesetzgebung der Schweizer Rüstungsindustrie helfen, international wettbewerbsfähiger zu werden und Handelshürden abzubauen. Zudem sind viele der Befürworter der Gesetzesänderung der Ansicht, dass es in der Schweiz eine starke Rüstungsindustrie braucht, um für die Landesverteidigung nicht übermässig vom Ausland abhängig zu sein.

Argumente des Referendumskomitees:

  • Keine Waffenexporte an Unrechtsstaaten: Schweizer Kriegsmaterial darf nicht an Länder geliefert werden, die Menschenrechte systematisch verletzen oder in bewaffnete Konflikte verwickelt sind.
  • Menschenleben über Profite: Die Lockerung begünstigt nicht die Sicherheit, sondern primär die Profite der Rüstungsindustrie.
  • Demokratische Kontrolle schützen: Die neue Regelung entzieht dem Parlament und der Öffentlichkeit die Kontrolle über kritische Entscheidungen zum Waffenexport.

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Um was geht’s?
Bundesrat und Parlament haben im Jahr 2025 die Bestimmungen des Kriegsmaterialgesetzes so geändert, dass die bisherigen strengen Kriterien für den Export von Schweizer Kriegsmaterial deutlich gelockert werden.

Kernpunkte der Gesetzesänderung im Überblick:

Konkret geht es nun um folgende Anpassungen im Kriegsmaterialgesetz:

  • In 25 Länder mit «einem ähnlichen Exportregime» soll die Ausfuhr grundsätzlich ermöglicht werden – auch im Kriegsfall. Dies betrifft primär NATO-Staaten, aber auch die USA oder Argentinien. Der Bundesrat kann jedoch Exporte stoppen, wenn er einen Bedarf dazu erkennt.
  • Der Bund soll bei der Ausfuhr von Kriegsmaterial neu über eine «Abweichungskompetenz» verfügen. Zur Wahrung der «aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen des Landes» soll er von den Bewilligungskriterien abweichen können. Eine demokratische Kontrolle durch Parlament und Öffentlichkeit ist in solchen Fällen kaum mehr möglich.
  • Die Weitergabe von Schweizer Waffen durch den ursprünglichen Käufer an andere Staaten soll grundsätzlich für alle Staaten erlaubt werden. Hier könnte der Bund jedoch einschreiten, wenn er Bedarf erkennt.
  • Baugruppen von Rüstungsgüter sollen ohne Einschränkung verkauft werden können. Das bedeutet, dass es theoretisch möglich ist vor dem Export ein Waffensystem in einzelne Teile zu zerlegen und damit einschränkende Bestimmungen des Gesetzes zu umgehen.

Ziel der Änderung:
Laut Befürwortern soll die Anpassung der Gesetzgebung der Schweizer Rüstungsindustrie helfen, international wettbewerbsfähiger zu werden und Handelshürden abzubauen. Zudem sind viele der Befürworter der Gesetzesänderung der Ansicht, dass es in der Schweiz eine starke Rüstungsindustrie braucht, um für die Landesverteidigung nicht übermässig vom Ausland abhängig zu sein.

Argumente des Referendumskomitees:

  • Keine Waffenexporte an Unrechtsstaaten: Schweizer Kriegsmaterial darf nicht an Länder geliefert werden, die Menschenrechte systematisch verletzen oder in bewaffnete Konflikte verwickelt sind.
  • Menschenleben über Profite: Die Lockerung begünstigt nicht die Sicherheit, sondern primär die Profite der Rüstungsindustrie.
  • Demokratische Kontrolle schützen: Die neue Regelung entzieht dem Parlament und der Öffentlichkeit die Kontrolle über kritische Entscheidungen zum Waffenexport.
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