2. September 2026

Unterschriften-Bschiss: Keine weiteren Massnahmen nötig

Die Staatspolitische Kommission des Ständerates empfiehlt drei Motionen im Zusammenhang mit gefälschten Unterschriften bei Volksinitiativen und Referenden klar zur Ablehnung. Die getroffenen Massnahmen der Bundeskanzlei seien ausreichend. Korrekt, findet der Politbeobachter.


Die Staatspolitische Kommission des Ständerates empfiehlt drei Motionen im Zusammenhang mit gefälschten Unterschriften bei Volksinitiativen und Referenden klar zur Ablehnung. Die getroffenen Massnahmen der Bundeskanzlei seien ausreichend, und es gebe keine Notwendigkeit für weitere Schritte. Korrekt, findet der Politbeobachter. Unsere direkte Demokratie wird eher von multinationalen Organisationen wie der EU, der WHO oder der NATO bedroht als von ein paar bezahlten Unterschriftensammlern oder den Leuten, die sie beauftragen. Voraussichtlich in der Herbstsession entscheidet der Ständerat, ob drei Motionen, darunter ein Verbotsvorschlag für bezahltes Unterschriftensammeln, definitiv vom Tisch sind. Die Aufbauschungskampagnen zum überbewerteten «Unterschriften-Bschiss» laufen derweil weiter.


2024 und davor wurden von Incop, einem Verein, der gegen Bezahlung Unterschriften sammelt, ganze Unterschriftenbogen von vergangenen Initiativen abgeschrieben und/oder Unterschriften schlicht gefälscht. Die Bundesanwaltschaft ermittelte wegen des Verdachts auf Wahlfälschung gegen die Lausanner Organisation und deren Leiter. Die Co-Präsidentin der «Service-Citoyen-Initiative» beschuldigt diesen zudem des systematischen Betrugs. Noch am 28. Januar 2026 liefen mehrere Verfahren seitens der Bundesanwaltschaft gegen verschiedene natürliche Personen und Unbekannt. Da seither hierzu von der Bundesanwaltschaft nicht mehr kommuniziert wurde, ist davon auszugehen, dass die strafrechtlichen Aufarbeitungen zu den Unterschriftenfälschungen noch nicht abgeschlossen sind. Die Ermittlungen sollten weitergehen und zum Abschluss gebracht werden – denn wer Unterschriften fälscht, muss bestraft werden.


In der Zwischenzeit ist die Bundeskanzlei (BK) nicht untätig geblieben. Zu den getroffenen Massnahmen gehören verstärkte Kontrollen der gesammelten Unterschriften durch die BK, ein runder Tisch zur Ausarbeitung eines Verhaltenskodexes für die Akteure im Bereich der Unterschriftensammlung sowie der Austausch mit wissenschaftlichen Kreisen. Zudem hat die BK ihre Leitfäden für Volksinitiativen und Referenden sowie ihre Broschüre «Stimmrechtsbescheinigung» überarbeitet. Hintergrund waren primär die sogenannten «Familienfälle», welche nicht einheitlich gehandhabt wurden. Konkret: Eine Person trägt beispielsweise Name und Vorname mehrerer Familienmitglieder ein, und diese setzen nur noch ihre Unterschrift darunter. Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats kam im April 2026 ausdrücklich zum Schluss, dass die frühere Praxis der Gemeinden, solche Unterschriften teilweise trotzdem zu bescheinigen, nicht rechtmässig war. Die Praxisänderung führe deshalb zu einer Korrektur einer bisher unrechtmässigen Praxis. Solche «Familien-Unterschriften» werden nun konsequent mit dem Vermerk «von gleicher Hand» von den Gemeinden gestrichen. Dies hat dazu geführt, dass beim Beglaubigen auf den Gemeinden etwas mehr Unterschriften ungültig werden als bisher.


Was passiert nun mit schreibunfähigen, behinderten oder sehr alten Personen? Werden sie ihrer politischen Rechte «beraubt», weil ihre Unterschriften neuerdings gestrichen werden, wenn jemand anderes für sie den Unterschriftenbogen vorausfüllt? Nein – hier besteht seit bald 30 Jahren eine Ausnahmeregelung für Personen, die beim Angeben der für die Unterzeichnung einer Volksinitiative oder eines Referendums erforderlichen Daten Unterstützung brauchen. Schreibunfähige Personen oder Personen mit begrenzter Schreibfähigkeit haben nach wie vor die Möglichkeit, eine stimmberechtigte Person ihrer Wahl zu bitten, das Formular für sie auszufüllen und mit dem Verweis «im Auftrag» für sie zu unterzeichnen. Die Gemeinden gingen in solchen Fällen bei der Bescheinigung von Unterschriften teilweise unterschiedlich vor. Nun wurde präzisiert, dass die Gemeinden höchstens eine Unterschrift bescheinigen dürfen.

Trotzdem wird das Thema «Unterschriften-Bschiss» erneut aufgebauscht und instrumentalisiert. Im Newsletter von WeCollect war am 30. August Folgendes zu lesen:


«Für Rebecca geben wir nicht auf

… Gemeinden und die Bundeskanzlei streichen weiterhin Tausende Unterschriften, die vorher gültig waren. Jetzt geraten die politischen Rechte von Menschen unter die Räder, die auf Unterstützung angewiesen sind. Die Behörden haben den Auftrag, Betrug bei Unterschriftensammlungen zu bekämpfen. Aber nicht indem sie zuvor gültige Unterschriften streichen und damit politische Rechte verletzen. Schon gar nicht jene von älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen, die mit dem «Unterschriften-Bschiss» nichts zu tun haben. Rebecca ist eine von ihnen. Sie lebt mit einer angeborenen Cerebralparese und will ihre politischen Rechte nutzen: «Schliesslich haben wir in der Schweiz eine direkte Demokratie – und die sollte unabhängig vom gesundheitlichen Zustand funktionieren. Zusammen mit Rebecca und vielen weiteren Betroffenen wehren wir uns gegen diese Ungerechtigkeit. Wir geben Menschen eine starke Stimme, deren politische Rechte sonst kaum gehört werden. Unterstützen Sie uns dabei?»


Für die betroffenen Personen kann sich eine Streichung einer bisher gültigen «Familien-Unterschrift» unfair anfühlen. Rechtlich sagt die GPK-S klar: Die frühere Bescheinigungspraxis war in diesen Fällen nicht gesetzeskonform. Zudem besteht seit 1997 eine Ausnahmeregelung für schreibunfähige Personen wie die im Newsletter genannte Rebecca. Ob es korrekt ist, Fundraising für ein «Problem» zu betreiben, das schon lange gelöst ist, überlassen wir der Einschätzung des Lesers.

 

 

Quellen:

https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-spk-s-2026-08-18.aspx

https://www.bk.admin.ch/de/integritaet

 

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1978/712_712_712/de#art_18_a

 

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1978/712_712_712/de

 

https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243940

 

https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20244034

 

https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20244034

 

https://www.bundesanwaltschaft.ch/de/newnsb/2P9cCU01AZM3xf-xh0cbY

 

https://politbeobachter.ch/news/sturm-im-wasserglas



Bildquelle: https://www.bk.admin.ch/de/integritaet - Screen Schot Broschüre Stimmrechtsbescheinigung 2025 der Bundeskanzlei