Neuer Anlauf mittels Volksinitiative zur Cannabis-Legalisierung
Der kommerzielle Anbau und Verkauf von Cannabis soll erlaubt werden. Das fordert eine eidgenössische Volksinitiative, die am 30. April von politisch wenig bekannten Personen aus dem Grossraum Zürich lanciert wurde. Die letzte Abstimmung über die «Hanf-Politik» war im Jahr 2008. Damals wurde eine wesentlich moderatere Initiative als die aktuelle mit rund 73% Nein-Stimmen abgelehnt.
Die Volksinitiative mit dem Titel “Cannabis-Legalisierung: Chancen für Wirtschaft, Gesundheit und Gleichberechtigung” will einen neuen umfassenden Cannabis-Artikel in der Bundesverfassung verankern. Gemäss dem Initiativtext sollen Bürgerinnen und Bürger ab dem Alter von 18 Jahren Cannabis anbauen und besitzen dürfen. Cannabis-Anbau- und Verkaufsstellen bedürften einer Lizenz und unterlägen strengen Qualitäts- und Sicherheitsvorschriften. Die Einnahmen aus der Besteuerung von Cannabis-Produkten sollen in die Bildung, in die Prävention und in die Drogenaufklärung fliessen. Dieser Teil des Initiativtexts dürfte weniger umstritten sein als ein anderer.
Der Initiativtext macht einen Vorschlag für den Grenzwert zum Autofahren. Er verlangt den Tetrahydrocannabinol-Blutgrenzwert (THC-Wert) so festzulegen, dass die Teilnahme am Strassenverkehr auch bei einem täglichen Cannabis-Konsum von bis zu fünf Gramm möglich ist. Eine Umsetzung dieser Regelung, welche es nüchtern betrachtet erlaubt, «bekifft» Auto zu fahren, hätte vermutlich einen bedeutenden Anstieg an Verkehrsunfällen zur Folge. Auch die Regelung der Anzahl Pflanzen und der erlauben Menge an Cannabis die für den Eigenbedarf gelagert werden dürfen, sind «sehr grosszügig» bemessen und orientieren sich am «routinierten» Cannabiskonsumenten. Die bestehende Parlamentarische Initiative, «Regulierung des Cannabismarktes für einen besseren Jugend- und Konsumentenschutz» scheint ein tauglicherer Weg zu sein, den Umgang mit Cannabis neu zu regeln als die Initiative.
Quellen:
https://www.bk.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis561t.html
https://www.bk.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis325.html