Ja zum Friedensprojekt «Neutralitätsinitiative»
Die Neutralität der Schweiz ist über 200 Jahre alt und seit 1907 in den Haager Abkommen klar definiert. Diese Bestimmungen sind eine gute, zeitlose und völkerrechtliche Grundlage unserer Aussenpolitik. In der Schweizerischen Bundesverfassung wird die Neutralität erwähnt, aber nicht definiert. Die Initiative holt dies nach und gibt der Aussenpolitik eine klare Richtung vor. Dies ist nötiger denn je.
Aktuell steht es schlecht um die Schweizer Neutralität. Seit die Schweiz im Golfkrieg 1991 die Wirtschaftssanktionen gegen den Irak mitgetragen hat, ist eine stete Erosion der Schweizer Neutralität festzustellen. Die Übernahme von unzähligen Sanktionen der EU im Ukrainekonflikt stellt in der Degeneration der Neutralität einen traurigen Höhepunkt dar. Gemäss opensanctions.org hat die Schweiz bereits fast 2000 Sanktionen gegenüber Russland verhängt – fast dreimal so viel wie die Amerikaner. Russland, die USA aber auch andere Staaten negieren inzwischen offen die Neutralität der Schweiz. Es ist Zeit für eine Klärung!
Die aktive Neutralität der Schweiz ist ein Europäisches Friedensprojekt. Als Pufferstaat half die Schweiz während 100 Jahren, das Kräftegleichgewicht in Europa zu erhalten. Wir haben unser Land weder den Österreichern gegen die Franzosen noch den Franzosen gegen die Österreicher zur Verfügung gestellt. Im Kalten Krieg hat die Schweiz wesentlich dazu beigetragen, dass die Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) zu einem den Frieden und die Verständigung fördernden Abschluss kam. Darauf können wir noch heute stolz sein. Auch künftig soll die Schweiz mit einer aktiven Friedens- und einer umsichtigen Neutralitätspolitik am Frieden in Europa mitwirken können. Bedingung dafür wäre eine Absage an die NATO-Annäherung der Schweiz und eine klare Definition der Neutralität in der Verfassung! Diese Ziele verfolgt die Neutralitätsinitiative, deshalb wird Sie vom Politbeobachter aktiv unterstützt.
Helfen Sie mit im Endspurt der Unterschriftensammlung! Die Sammelfrist läuft nur noch bis am 8. Mai.
Josef Ender, Co-Präsident von Politbeobachter und Mitglied des Initiativkomitees der Neutralitätsinitiative
Initiativtext:
Art. 54a Schweizerische Neutralität
1) Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet.
2) Die Schweiz tritt keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis bei. Vorbehalten ist eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen für den Fall eines direkten militärischen Angriffs auf die Schweiz oder für den Fall von Handlungen zur Vorbereitung eines solchen Angriffs.
3) Die Schweiz beteiligt sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten
und trifft auch keine nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten. Vorbehalten sind Verpflichtungen gegenüber der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung von nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen anderer Staaten.
4) Die Schweiz nutzt ihre immerwährende Neutralität für die Verhinderung und Lösung von Konflikten und steht als Vermittlerin zur Verfügung.
Dieser Verfassungstext umschreibt nicht die Gesamtheit der Schweizer Neutralität, dient aber als Leitlinie für ein aktives und am Weltfrieden orientiertes Neutralitätsverständnis.