Initiative

No Lobbying

Für eine volksorientierte Politik

Sammelfrist: 25. September 2026

Was will die Initiative?

Wer in den National- oder Ständerat gewählt wird, soll die Interessen seiner Wähler vertreten. Weil Parlamentarier meist zahlreiche Nebenbeschäftigungen in Form von bezahlten Mandaten haben, entstehen teilweise Interessenskonflikte. Um diese Einzudämmen und Fehlanreize zu vermeiden, wird von den Initianten folgendes vorgeschlagen:

Kampagnen WebsiteUnterschriftenbogen

Kommentar des Politbeobachter

Gemäss dem Register für Interessensbindungen auf
Parlament.ch gibt es rund 1700 Organisationen die einen «eigenen»
Parlamentsmitglied haben. In den letzten zwanzig Jahren hat sich die
Anzahl der Mandate der Parlamentarier mehr als verdoppelt. Ein
Nationalrat hat heute rund acht bezahlte Mandate neben seiner Tätigkeit,
ein Ständerat etwa zehn. Aktuell müssen die Interessensbindungen
lediglich eingetragen werden, damit diese publik sind. Wer wo wieviel
verdient ist meist nicht bekannt.

Bei der Diskussion zur Initiative landet man schnell
bei einer alten Grundfrage: Milizparlament oder Berufsparlament – was
ist besser? Der Hauptvorteil des Milizsystems liegt in der grösseren
Praxisnähe. Sein potenzieller Hauptnachteil liegt in der Gefahr einer
institutionellen Korruption. Parlamentarier im Milizsystem sind fast
definitionsgemäss Vertreter von Einzelinteressen. Wie ist die
Entschädigungs- und Arbeitssituation der Parlamentarier: Ein Nationalrat
verdient mit Spesen im Durchschnitt 124 000 Franken, ein Ständerat 138
000. Knapp die Hälfte ist steuerfrei. Gemäss einer bereits etwas älteren
Erhebung von 2017 beansprucht ein  Parlamentsmandat die meist
vielbeschäftigten National- und Ständeräte im Mittel 50-60% (gemessen an
einer 60-70 Stundenwoche). Laut einer von der Universität Lausanne
durchgeführten Analyse des 2019 gewählten Parlaments sind etwa 30
Prozent Politikprofis. Knapp ein Viertel sind Angestellte und die
grösste Gruppe stellen mit 45 Prozent die «Unabhängigen». Hierzu zählen
Unternehmer sowie Vertreter freier Berufe wie beispielsweise Anwälte und
Berater.

Zwei konkrete Beispiele verdeutlichen die bestehende Problematik:

Was spricht dagegen, wenn z.B. Ständerat Matthias
Zopfi das kow-how welches er sich als Verwaltungsrat einer
Busgesellschaft aneignet in die Verkehrskommission einbringt? Nun ja –
wenn das Mandat bereits vor der Wahl bestand und sich die Entschädigung
im Vergleich zum Lohn als Parlamentarier tief ist eigentlich nicht viel.

Etwas anders schauts beim geschickten Mandate Sammler
und Nationalrat Lorenz Hess aus: Er hält eines der bestbezahlten
Mandate in Bundesbern und verdient über 140.000 Franken für das
Präsidium der Krankenkasse Visana. Die Anliegen seines Geldgebers könnte
er direkt in der mächtigen Gesundheitskommission des Nationalrats
geltend machen, wenn er möchte. Gegenüber SRF Talksendung «Arena» sagte
Lorenz Hess vor einigen Jahren «Ich bin vieles, aber kein Lobbyist». Vor
seiner Wahl 2011 war er als PR-Berater selbständig und für zuvor für
die PR-Agentur Burson-Marsteller tätig. Er weiss wie kaum ein anderer
wie politische Einflussnahme durch die Privatwirtschaft organisiert ist.
Selbst wenn man seiner Aussage Glauben schenken würde, bleibt die
Frage, ob das viele Geld welches Hess von zahlreichen Firmen für seine
Mandate erhält, nicht einen indirekten Einfluss auf sein Verhalten hat.
Im Nationalrat und der Kommission stimmt er jedenfalls konsequent für
tiefere Kosten der Krankenkassen. Etwa, wenn er sich für das
elektronische Patientendossier einsetzt. In den Medien macht er sich
stark für einen Impfzwang und schlägt vor, nicht geimpfte Erkrankte
müssten sich an den Behandlungskosten beteiligen. Sein Stimmverhalten
ist nahezu deckungsgleich mit den Interessen, welche sich aus seiner gut
bezahlten Mandate ergeben. Ob er sich aus persönlicher Überzeugung für
tiefere Kosten der Krankenkassen einsetzt oder wegen seinen Mandate,
weiss letztlich nur er selbst.

«Wes Brot ich ess, dess Lied ich sing» lautet eine
alte Volksweisheit. Es erscheint unwahrscheinlich, dass in einem solchen
Fall die Interessen der Wähler an erster Stelle stehen. Dazu kommt,
dass äusserst fraglich ist ob genügend Zeit bleibt neben 10-20 Mandaten
die Tätigkeit als National- oder Ständerat seriös auszuführen.

Eine Lösung des Lobbying-Problems scheint auf der
Hand zu liegen: Gewählte Parlamentarier sollen mit der Zeit die neben
der Arbeit für den National- oder Ständerat bleibt in Ihrer bisherigen
Hauptbeschäftigung nachgehen und keine zusätzlichen Mandate annehmen.
Eine parlamentarische Initiative in diese Stossrichtung wurde 2019 vom
Ständerat Beat Rieder lanciert. Unterdessen ist die gute Idee aber an
der konkreten Umsetzung gescheitert – praktische und rechtliche Hürden
gaben den Ausschlag. Mehr dazu findet sich hier. Es ist also weniger
einfach als gedacht, das Problem des Lobbyismus und des
«Parlamentarier-Shopping» zu regulieren.








Dass die meisten Parlamentarier wenig begeistert von
der Initiative sind, liegt in der Natur der Sache. «Wenn bei einer
Debatte über Landwirtschaft ein Viertel des Saals in den Ausstand treten
muss, ist das kein gangbarer Weg», sagt der Mandatssammler Lorenz Hess
zur Initiative gegenüber 20min. Aus der Sicht des Politbeobachters ist
dieser korrekt festgestellte Sachverhalt ein starkes Argument für und
nicht gegen die Initiative. Die Mandatssammlerei von Parlamentariern,
wie sie von z.B. von Lorenz Hess praktiziert und perfektioniert wird,
ist eine Unsitte. Gewählten Volksvertreter dürfen nicht durch lukrative
Mandatsangebote nach der Wahl ins Parlament «gekauft» werden und
allfällige bestehende Mandate sollten bei einer Wahl in den National-
oder Ständerat niedergelegt werden müssen, sofern die Entschädigung mehr
als z.B. 1/10 der Parlamentarierlohns beträgt. Ob die Initiative genau
richtig formuliert ist und ob Sie ausreicht, um das grassierende
Lobbying in Bundesbern zu regeln ist unklar. Die Stossrichtung ist aber
gut und es ist höchste Zeit, dass dieses Thema auf die politische Agenda
kommt. Auch wenn die Parlamentarier dies nicht wollen.

 

Intiativtext

Die Bundesverfassung1  wird wie folgt geändert:

Art. 161 Abs. 3–6
3 Mitglieder der Bundesversammlung mit ausgewiesenen wirtschaftlichen oder politischen Interessenbindungen dürfen nicht in Kommissionen Einsitz nehmen, deren Zuständigkeitsbereich einen Zusammenhang mit den betreffenden Interessen hat.
4 Mitglieder der Bundesversammlung mit ausgewiesenen wirtschaftlichen oder politischen Interessenbindungen treten in den Räten und Kommissionen bei Debatten in den Ausstand, die Themen behandeln, die einen Zusammenhang mit den betreffenden Interessen haben.
5 Art und Umfang der Interessenbindungen sowie Honorar oder andere geldwerte Leistungen sind in einem Register zu deklarieren.
6 Die Erarbeitung von Gesetzen und Verordnungen erfolgt verwaltungsintern und ohne Mithilfe Dritter.

Art. 197 Ziff. 172 
17. Übergangsbestimmung zu Art. 161 Abs. 3–6 (Instruktionsverbot)
Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 161 Absätze 3–6 spätestens ein Jahr nach dessen Annahme durch Volk und Stände.


 1 SR 101
 2 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.