Für die digitale Sicherheit der Schweiz
Sammelfrist: 2. Dezember 2027
Was will die Initiative?
Die
Volksinitiative will die digitale Sicherheit der Schweiz stärken und als
Staatsaufgabe in der Bundesverfassung verankern. Der Bund soll verbindliche
Sicherheitsregeln für den digitalen Raum schaffen und deren Umsetzung
sicherzustellen. Im Zentrum stehen der Schutz von Personendaten, digitalen
Infrastrukturen und kritischen Einrichtungen sowie die digitale Souveränität
der Schweiz. Der Bund soll dafür sorgen, dass wichtige digitale Dienste und
Ressourcen vor Cyberangriffen, Datenmissbrauch und unerwünschten Abhängigkeiten
geschützt werden.
Ziel der
Initianten ist auch die digitale Grundbildung der Bevölkerung. Die Entwicklung
der Datengrundbildung (Data Literacy) und der digitalen Kompetenzen in der
Gesellschaft soll gefördert werden.
Wer steckt
hinter der Initiative?
Der politisch unabhängige und
gemeinnützige Verein Swiss Digital Pact hat den Initiativtext ausgearbeitet und
die Unterschriftensammlung lanciert. Die Initiative wirkt weniger wie eine
spontan entstandene Bürgerbewegung, sondern eher wie ein von Fachleuten
aufgebautes Policy-Projekt das versucht politische Rahmenbedingungen zu
verändern oder zu gestalten. Ein paar Infos zu wichtigen
Personen im Trägerverein der Initiative:
- Gérald Vernez – Präsident, ab 2013 Delegierter des Chefs
der Armee für Cyberdefence, ab 2017 VBS-Delegierter für
Cyberdefence. Gründer der Stiftung digiVolution, die sich mit
Digitalisierung, Cybersecurity und neuen Governance-Modellen beschäftigt.
- Prof. Dr. Diego Kuonen – Vizepräsident, Professor für Data Science an der
Universität Genf und Gründer/CEO von Statoo Consulting.
Das Unternehmen berät Firmen und Behörden zu Statistik, Data Science,
Machine Learning, AI, Datenmanagement usw.
- Dr. Daniel Fasel – Vizepräsident, Gründer und
CEO von Navique.
Das Unternehmen kommt ursprünglich aus dem Big-Data-/Analytics-Bereich und
entwickelt heute Lösungen rund um Daten, AI und digitale Transformation
- Reiny Schnyder – Kommunikation, ehemaliger Redaktor
bei der Schweizerischen Depeschenagentur und Experte für
Sponsoringkommunikation bei der Schweizerischen Post.
Kommentar des Politbeobachter
Dass die Schweiz ihre digitalen Infrastrukturen schützen und ihre Abhängigkeit von ausländischen Technologieanbietern reduzieren muss, ist unbestritten. Die Volksinitiative «Für die digitale Sicherheit der Schweiz» verdient deshalb eine ernsthafte Diskussion.
Problematisch an der Initiative ist vor allem die grosse Offenheit des vorgeschlagenen Verfassungsartikels. Begriffe wie «digitale Souveränität», «digitale Integrität» oder der Schutz vor Einflüssen, die Schweizer Interessen zuwiderlaufen, lassen viel Interpretationsspielraum. Welche Massnahmen daraus entstehen und wie weit der Staat in den digitalen Raum eingreifen darf, würde erst später durch Gesetzgebung und Verwaltung konkretisiert. Besonders heikel ist die Bekämpfung von Desinformation. Die Initianten nennen Desinformation ausdrücklich als digitale Bedrohung und somit könnte ein weit gefasster Verfassungsauftrag künftig auch als Grundlage für staatliche Massnahmen gegen vermeintliche Desinformation dienen. Doch wer definiert, was Desinformation ist – und wo endet der Schutz vor Manipulation und beginnt die Einschränkung legitimer Meinungen?
Auch wichtig: Digitale Sicherheit darf nicht schleichend zu mehr staatlicher Überwachung führen. Je mehr Daten und digitale Aktivitäten als sicherheitsrelevant gelten, desto wichtiger sind klare Grenzen, unabhängige Kontrolle und ein starker Schutz der Privatsphäre. Genau das fehlt aber im Initiativtext gänzlich. Digitale Souveränität ist ein wichtiges Ziel. Die Verfassung darf dem Staat aber nie einen Blankocheck für die Regulierung und Überwachung des digitalen Raums geben.
Die Initianten haben eine ausserordentlich hohe Fachkompetenz, verfügen aber über potenzielle Interessenkonflikte. Sie arbeiten in Bereichen, die von zusätzlichen staatlichen Vorgaben und Fördermassnahmen profitieren könnten. Das ist legal, macht aber Transparenz über Finanzierung, Mandate, und wirtschaftliche Interessen umso wichtiger.
Intiativtext
Art. 57a Digitale Sicherheit
1 Der Bund legt für alle öffentlichen und privaten Akteure im digitalen Raum der Schweiz Sicherheitsbestimmungen fest und gewährleistet deren Anwendung.
2 Er schützt seine digitalen Daten und Infrastrukturen und unterstützt subsidiär die Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen.
3 Er gewährleistet den Schutz der Personendaten und die digitale Integrität von Personen.
4 Er gewährleistet, dass die digitalen und informationsbezogenen Infrastrukturen, Dienste und Ressourcen, die für den Staat, die Wirtschaft und die Gesellschaft wesentlich sind, unter jeglichen Umständen unabhängig von jedem Einfluss sind, der seinen Interessen zuwiderläuft.
5 Er fördert die Entwicklung der Datengrundbildung (Data Literacy) und der digitalen Kompetenzen der Gesellschaft.
6 Er trifft in Koordination mit den akademischen Akteuren und den Akteuren der Wirtschaft Massnahmen, damit Risiken und Chancen antizipiert werden können und die Schweiz so eines der im digitalen Bereich fortschrittlichsten und sichersten Länder bleibt.
1 SR 101