Was will die Initiative verändern?
Derzeit sind in der Schweiz mehrere 100 Windparks und über 1000 Windkraftanlagen in Planung. Aus Gründen des Klimaschutzes soll die Windkraft gestärkt werden. Die Initianten kritisieren, dass forciertes Bundesrecht die lokale Meinungsbildung zu Windkraftanlagen zu fest einschränke und sich die betroffene Bevölkerung nicht zur Wehr setzen könne.
Die Gemeindeschutzinitiative fordert, dass die Standortgemeinde jedem Windkraftprojekt mit Windturbinen ab 30 Metern Gesamthöhe zustimmen muss. Weiter soll auch die Zustimmung von Nachbargemeinden erforderlich sein. So erhalte die Standortgemeinde das Recht, ihr Wohlbefinden, ihre Lebensqualität und die Attraktivität ihrer Gemeinde zu verteidigen und selbst zu steuern. Dem Initiativkomitee gehören Gemeindevertreter, Mitglieder von Kantonsparlamenten, Rechtsanwälte und Vertreter von Wissenschaft und Denkmalschutz aus mehreren grossen Parteien an.
Kommentar Politbeobachter:
Im Sommer 2022 veröffentlichte das Bundesamt für Umwelt einen Bericht zur Schweizerischen Windkraft. Es kommunizierte damals einen Anstieg des Potentials von Windkraft von rund 3.7 Terrawattstunden im Jahr 2012 auf deren 30 per 2022. Allerdings wäre für die Abdeckung dieser Menge an Strom der Bau von über 4000 Windkraftanlagen nötig, wovon 2022 nur gerade ca. 40 bereits bestanden. Die vorgesehene Produktion wurde nie erreicht und der Bau der Windkraftanlagen verlief schleppend.
Vor dem Hintergrund einer möglichen Energiemangellage erliess das Parlament einen Energie-Mantelerlass, der die Energiewende vorantreiben und den Bau von Windparks und Solaranlagen fördern soll. Unterschiedliche Interessen werden dabei so gegeneinander abgewogen, dass das die Stromproduktion betreffende Interesse Vorrang haben soll. Weiter wird derzeit ein Beschleunigungserlass beraten, welcher erlaubt, Bewilligungsverfahren für grosse Kraftwerke (für erneuerbare Energien) zu beschleunigen. Bewilligungen sollen dann nur noch durch Standortkantone erteilt werden, Gemeinden würden früh ins Verfahren einbezogen.
Mantelerlass und Beschleunigungserlass sind geeignet, das föderalistische Prinzip und die Selbstbestimmung von Gemeinden einzuschränken. Es bleibt die Frage, wie der Umstieg auf alternative Energien vorangetrieben werden kann, wenn der Bau der dafür notwendigen Infrastruktur in der Bevölkerung zu wenig Zustimmung findet. Möglicherweise könnte das Überdenken von bisherigen Grundsatzentscheidungen bei der Lösung des Problems helfen.
Was will die Initiative verändern?
Derzeit sind in der Schweiz mehrere 100 Windparks und über 1000 Windkraftanlagen in Planung. Aus Gründen des Klimaschutzes soll die Windkraft gestärkt werden. Die Initianten kritisieren, dass forciertes Bundesrecht die lokale Meinungsbildung zu Windkraftanlagen zu fest einschränke und sich die betroffene Bevölkerung nicht zur Wehr setzen könne.
Die Gemeindeschutzinitiative fordert, dass die Standortgemeinde jedem Windkraftprojekt mit Windturbinen ab 30 Metern Gesamthöhe zustimmen muss. Weiter soll auch die Zustimmung von Nachbargemeinden erforderlich sein. So erhalte die Standortgemeinde das Recht, ihr Wohlbefinden, ihre Lebensqualität und die Attraktivität ihrer Gemeinde zu verteidigen und selbst zu steuern. Dem Initiativkomitee gehören Gemeindevertreter, Mitglieder von Kantonsparlamenten, Rechtsanwälte und Vertreter von Wissenschaft und Denkmalschutz aus mehreren grossen Parteien an.
Kommentar Politbeobachter:
Im Sommer 2022 veröffentlichte das Bundesamt für Umwelt einen Bericht zur Schweizerischen Windkraft. Es kommunizierte damals einen Anstieg des Potentials von Windkraft von rund 3.7 Terrawattstunden im Jahr 2012 auf deren 30 per 2022. Allerdings wäre für die Abdeckung dieser Menge an Strom der Bau von über 4000 Windkraftanlagen nötig, wovon 2022 nur gerade ca. 40 bereits bestanden. Die vorgesehene Produktion wurde nie erreicht und der Bau der Windkraftanlagen verlief schleppend.
Vor dem Hintergrund einer möglichen Energiemangellage erliess das Parlament einen Energie-Mantelerlass, der die Energiewende vorantreiben und den Bau von Windparks und Solaranlagen fördern soll. Unterschiedliche Interessen werden dabei so gegeneinander abgewogen, dass das die Stromproduktion betreffende Interesse Vorrang haben soll. Weiter wird derzeit ein Beschleunigungserlass beraten, welcher erlaubt, Bewilligungsverfahren für grosse Kraftwerke (für erneuerbare Energien) zu beschleunigen. Bewilligungen sollen dann nur noch durch Standortkantone erteilt werden, Gemeinden würden früh ins Verfahren einbezogen.
Mantelerlass und Beschleunigungserlass sind geeignet, das föderalistische Prinzip und die Selbstbestimmung von Gemeinden einzuschränken. Es bleibt die Frage, wie der Umstieg auf alternative Energien vorangetrieben werden kann, wenn der Bau der dafür notwendigen Infrastruktur in der Bevölkerung zu wenig Zustimmung findet. Möglicherweise könnte das Überdenken von bisherigen Grundsatzentscheidungen bei der Lösung des Problems helfen.