Die „Europa-Initiative“ ist lanciert

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Am 2. April 2024 begann die Sammelfrist der «Europa-Initiative». In der Bundesverfassung soll verankert werden, dass die Schweiz mit der EU völkerrechtliche Verträge abschliessen muss, welche die Teilnahme am europäischen Binnenmarkt aber auch die Zusammenarbeit in Kultur, Bildung, Forschung und Klimaschutz regeln. Das Ziel der Initianten: Rückenwind schaffen für die Verhandlungen mit der EU.

Die Initiative wird beworben von der Sammelplattform «WeCollect» die unter der Führung von Daniel Graf steht. Er ist einer der versiertesten Polit-Campaigner der Schweiz. Mit an Bord sind die Grünen Schweiz, die Operation Libero, die Europäische Bewegung Schweiz und zahlreiche weitere kleine Organisationen. Die prominenten Abwesenden bei den Unterstützern sind die SP Schweiz und die GLP, welche sich bisher stets für eine Annäherung an Europa eingesetzt haben. Die interessante Frage ist hier: Warum? Wollen sie sich opportunistisch alle Optionen offenhalten oder wurde es den Entscheidungsträgern doch etwas flau in der Magengegend in Anbetracht des absehbaren Demokratieabbaus bei neuen Vertragswerken mit der EU?

Das Mandat für die aktuelle Verhandlungsrunde mit der EU wurde vom Bundesrat am 8. März 2024 verabschiedet und wer es liest, kommt ins Staunen. Nur einer der zahlreichen problematischen Punkte ist beispielsweise die faktische Einschränkung des Referendumsrechts. Mittels «dynamischer Rechtsübernahme» soll EU-Recht übernommen werden. Referenden gegen EU-Recht dürfen stattfinden, haben aber aller Voraussicht nach kaum Wirkung. Falls die Schweizer Bevölkerung ein Gesetz ablehnt, entscheidet der Europäische Gerichtshof und somit das Gericht der Gegenpartei wie es weitergeht. Dieser kann z.B. «ausgleichende Massnahmen» festlegen, wenn die Schweizer Stimmbevölkerung ein EU-Gesetz ablehnt. Teure Strafzahlungen dürften die Konsequenz eines erfolgreichen Referendums sein. Demokratische Mitbestimmung auf Augenhöhe sieht anders aus.

Die neuen Verhandlungen die Seitens Bundesrat etwas irreführend «Bilaterale III» genannt werden, gleichen «altem Wein in neuen Schläuchen». Die Bedingungen der EU welche im sogenannten «common understanding» definiert wurden, sind denjenigen des gescheiterten institutionellen Rahmenabkommens sehr ähnlich.

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