Was will die Initiative verändern?
«Wer mit Bargeld bezahlen will, muss mit Bargeld bezahlen können», so das Hauptanliegen der Initianten. Diese zweite Bargeld Initiative fokussiert auf die Gesetzeslücke, welche der Bargeldzahlung – trotz ihrem Status als gesetzliches Zahlungsmittel – lediglich dispositiven Charakter zuweist. Das heisst: es besteht keine zwingende Annahmepflicht von Bargeld. Die Initiative will diese Lücke schliessen.
Kommentar Politbeobachter:
Zweifelsohne ist der Erhalt des Bargelds wichtig. Bargeld erschwert z.B. einen Überwachungsausbau oder behindert staatliche Sanktionierungsmöglichkeiten gegenüber unliebsamen Bürgern. Der Claim der ersten Bargeldinitiative, welche bereits eingereicht ist, lautete «Bargeld ist Freiheit» und könnte passender nicht sein.
Es gibt gut vernetzte internationale Gremien, welche das Bargeld abschaffen möchten. Daher ist ein wirkungsvoller, in der Verfassung verankerter Schutz des Bargelds erstrebenswert. Aktuell ist der verfassungsmässige Schutz von Bargeld ungenügend. Die erste Bargeldinitiative, bzw. der bereits dazu entworfene Gegenvorschlag löst dieses Problem nicht komplett, aber immerhin weitgehend.
Gut gemeint ist nicht immer gut formuliert. Die zweite Bargeldinitiative möchte eine verfassungsmässige Verankerung der Bargeldannahmepflicht. Während eine solche für grosse Detailhändler, öffentlichen Verkehr und öffentliche Dienste Sinn macht, tangiert sie aber die Wirtschafts- und Vertragsfreiheit, sobald sie auf grosse Teile der Volkswirtschaft ausgeweitet werden soll. Die gemäss Initiativtext geforderte «Bankomatenpflicht» für Gemeinden über 1000 Einwohner fördert sicherlich die Nutzung des Bargelds, dürfte aber auch die Kosten des Bargelds erhöhen und einen möglicherweise gegenläufigen Effekt haben. Das Gute an der in doch einigen Textstellen nicht abschliessend durchdacht formulierten Bargeldinitiative: Sie wird beim Zustandekommen den Dialog über die Bargeldnutzung aufrechterhalten und möglicherweise zu einem praktikablen Gegenvorschlag führen. Ein solcher könnte eine Bargeldannahmeplicht für öffentlichen Verkehr, Detailhandel und öffentliche Dienste sein.
Was will die Initiative verändern?
«Wer mit Bargeld bezahlen will, muss mit Bargeld bezahlen können», so das Hauptanliegen der Initianten. Diese zweite Bargeld Initiative fokussiert auf die Gesetzeslücke, welche der Bargeldzahlung – trotz ihrem Status als gesetzliches Zahlungsmittel – lediglich dispositiven Charakter zuweist. Das heisst: es besteht keine zwingende Annahmepflicht von Bargeld. Die Initiative will diese Lücke schliessen.
Kommentar Politbeobachter:
Zweifelsohne ist der Erhalt des Bargelds wichtig. Bargeld erschwert z.B. einen Überwachungsausbau oder behindert staatliche Sanktionierungsmöglichkeiten gegenüber unliebsamen Bürgern. Der Claim der ersten Bargeldinitiative, welche bereits eingereicht ist, lautete «Bargeld ist Freiheit» und könnte passender nicht sein.
Es gibt gut vernetzte internationale Gremien, welche das Bargeld abschaffen möchten. Daher ist ein wirkungsvoller, in der Verfassung verankerter Schutz des Bargelds erstrebenswert. Aktuell ist der verfassungsmässige Schutz von Bargeld ungenügend. Die erste Bargeldinitiative, bzw. der bereits dazu entworfene Gegenvorschlag löst dieses Problem nicht komplett, aber immerhin weitgehend.
Gut gemeint ist nicht immer gut formuliert. Die zweite Bargeldinitiative möchte eine verfassungsmässige Verankerung der Bargeldannahmepflicht. Während eine solche für grosse Detailhändler, öffentlichen Verkehr und öffentliche Dienste Sinn macht, tangiert sie aber die Wirtschafts- und Vertragsfreiheit, sobald sie auf grosse Teile der Volkswirtschaft ausgeweitet werden soll. Die gemäss Initiativtext geforderte «Bankomatenpflicht» für Gemeinden über 1000 Einwohner fördert sicherlich die Nutzung des Bargelds, dürfte aber auch die Kosten des Bargelds erhöhen und einen möglicherweise gegenläufigen Effekt haben. Das Gute an der in doch einigen Textstellen nicht abschliessend durchdacht formulierten Bargeldinitiative: Sie wird beim Zustandekommen den Dialog über die Bargeldnutzung aufrechterhalten und möglicherweise zu einem praktikablen Gegenvorschlag führen. Ein solcher könnte eine Bargeldannahmeplicht für öffentlichen Verkehr, Detailhandel und öffentliche Dienste sein.