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Neues zum Thema Meinungsfreiheit: Der Fall des ehemaligen Schweizer Nachrichtendienstoffiziers und Generalstabsoberst Jacques Baud hat Fragen zur Meinungsfreiheit und zu demokratischen Prozessen aufgeworfen. Kurz vor Weihnachten landete Jacques Baud auf der Sanktionsliste der Europäischen Union wegen angeblicher, prorussischer Propaganda. Während sein Vermögen eingefroren ist und er nicht mehr reisen kann, wartet er noch immer auf eine offizielle Intervention seitens der Schweiz zum Schutz seiner fundamentalen Menschenrechte. Sein Vergehen: Er schreibt Bücher zum Ukraine-Konflikt und die darin geäusserte, persönliche Meinung missfällt der EU.
In einem Interview im Weltwoche Daily DE von vergangenem Dezember mit Joachim Steinhöfel, einem renommierten, deutschen Anwalt und bedeutenden Verteidiger der Meinungsfreiheit wurde ausgesprochen, was offensichtlich ist: Die Sanktionen gegen Jacques Baud sind «im Kern totalitär». In der Konsequenz verbietet der Staat ein Narrativ. Eine Privatperson wird wegen einer privaten Aussage ausserhalb des rechtlichen Gehörs staatlich sanktioniert. Das soll ein Signal senden. Konkret sagt Steinhöfel: «Wenn die Bundesregierung den Sanktionen gegen Baud zustimmt, bricht sie Bundesverfassungsrecht». Es lohnt sich, das Interview in voller Länge zu hören.
Die Erkenntnis aus dem Fall: Wenn die EU «am längeren Hebel» sitzt, sind Rechtsstaatlichkeit, Menschen- oder Verfahrensrechte trotz bestehender Gerichtspraxis und geltenden Gesetzen nicht wirklich verbindlich. Als Kleinstaat sollten wir uns zweimal überlegen, ob wir mit einem solchen «Partner» in eine noch engere vertragliche Beziehung einsteigen wollen. |