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Gründe für ein obligatorisches Referendum gibt es mehr als genug!
Keine Strafe für ein Referendum! Die Dynamische Rechtsübernahme der EU-Verträge schränken die politischen Rechte gemäss Artikel 34 der Bundesverfassung (BV) ein. Die Stimmbürger können zwar die Übername von neuem EU-Recht ablehnen, werden dafür aber mit Ausgleichsmassnahmen bestraft. Dies ist nicht kompatibel mit der direkten Demokratie, die sich dadurch auszeichnet, dass die Politik einen Volksentscheid zu akzeptieren hat.
Die Kompetenzen vom Bund und den Kantonen werden begrenzt. Die Bundesversammlung verliert die autonome Entscheidungskompetenz über Erlasse der schweizerischen Rechtsordnung. Insbesondere in den Bereichen Subventionen, Energie und Verkehr sind auch die Kantone davon betroffen. Auch das widerspricht diversen Verfassungsbestimmungen.
Nach Artikel 140 BV müssen bei allen Änderungen der Bundesverfassung Volk und Stände zustimmen. Da die EU-Verträge faktisch zahlreich Verfassungsbestimmungen verletzen und relativieren, müssen diese zwingend dem obligatorischen Referendum unterstellt werden. |